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   FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02   

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https://dejure.org/2003,16518
FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02 (https://dejure.org/2003,16518)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.06.2003 - 13 K 2199/02 (https://dejure.org/2003,16518)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 13 K 2199/02 (https://dejure.org/2003,16518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 152

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152
    Verspätungszuschlag; Erinnerung; Zwangsmittel; Ermessensausübung; Falscher Sachverhalt; Irrtum - Verspätungszuschlag bei Irrtum über Sachverhaltsumstände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verspätungszuschlag bei Irrtum über Sachverhaltsumstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verspätungszuschlag zur Einkommenssteuer; Ordnungsgemäßheit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Verspätungszuschlages; Verbindungsgebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
    § 152 Abs. 3 AO wird allgemein als Ordnungsvorschrift eingestuft, die die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung, also die Festsetzung des Verspätungszuschlags, nicht berührt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; Trzaskalik, a.a.O., Rz. 36).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
    In Ausfüllung und Konkretisierung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses hat es der BFH (Urteil vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00) für unschädlich gehalten, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlags binnen Jahresfrist nachgeholt wird.
  • BFH, 10.04.1997 - II B 120/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. April 1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731, und vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243; siehe auch das Urteil des BFH vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, das stillschweigend von der Zulässigkeit eines Verspätungszuschlages in einem Erstattungsfall ausgeht).
  • BFH, 14.04.1998 - IV B 3/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. April 1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731, und vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243; siehe auch das Urteil des BFH vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, das stillschweigend von der Zulässigkeit eines Verspätungszuschlages in einem Erstattungsfall ausgeht).
  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2003 - 13 K 2199/02
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10. April 1997 II B 120/96, BFH/NV 1997, 731, und vom 14. April 1998 IV B 3/97, BFH/NV 1998, 1243; siehe auch das Urteil des BFH vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282, das stillschweigend von der Zulässigkeit eines Verspätungszuschlages in einem Erstattungsfall ausgeht).
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